Hausordnung der Grundschule an der Schwanthalerstr. 87, München
Grundsätze
1.1.
Um den Bildungsauftrag der Schule erfüllen zu können und ein gelingendes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft zu gewährleisten, nehmen alle aufeinander Rücksicht. Niemand darf sich oder andere gefährden oder verletzen. Um respektvollen Umgang miteinander und einen höflichen Umgangston wird gebeten. Niemand darf Gewalt ausüben durch Worte, Gesten oder Taten. Jeder trägt dazu bei, dass die Schulanlage in einem funktionsfähigen und sauberen Zustand gehalten wird.1.2.
Die Hausordnung sollte sinngemäß auch auf dem Schulweg, bei Unterrichtsgängen, in den Öffentlichen Verkehrsmitteln, im Schullandheim u.a. beachtet werden.1.3.
Verantwortlich für die Sicherheit und die Einhaltung der Ordnung sind neben der Schulleitung alle Lehrkräfte, Betreuungspersonen und die/der Hausmeister/in (THV).Die Schüler/innen müssen die Anweisungen dieser Erwachsenen befolgen.
Das Hausrecht übt die Schulleitung aus.
1.4.
Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden, ggf. Schadensersatz
2. Aufenthalt auf dem Schulgelände, Unterricht, Pausen, Aufsicht2.1.
Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung des Sachaufwandsträgers bzw. der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten. Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes (s.u.) werden Eltern gebeten, nicht ins Schulhaus zu kommen, außer, sie haben ein Anliegen.2.2.
Zu den Dienstpflichten der Lehrkraft gehört die Aufsichtspflicht.Die Schüler/innen dürfen sich in keinem Fall unbeaufsichtigt im Schulgebäude aufhalten, sich von der Klasse entfernen oder das Haus verlassen. Sie dürfen sich nur im Bereich der Grundschule aufhalten.
Zu Botengängen und zur Toilette müssen Kinder mindestens zu zweit gehen.
Entsprechendes gilt für Schulveranstaltungen, Unterrichtsgänge, Ausflüge u.a.
2.3.
Die Stundenpläne und die Öffnungszeiten des Büros werden von der Schulleitung festgelegt und bekanntgegeben. Eine vorzeitige Beendigung des stundenplanmäßigen Unterrichts erfolgt nur in Absprache mit der Schulleitung und wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt; die Kenntnisnahme wird durch Unterschrift bestätigt. Schüler/innen, deren Eltern nicht unterschrieben haben, werden nicht vorzeitig entlassen.Kinder, die krank sind, müssen abgeholt werden.
2.4
Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7.15 Uhr bis 16 Uhr geöffnet,am Freitag bis 15 Uhr. Das Tor zum Pausenhof ist geschlossen zu halten.
Es wird nur der Haupteingang benutzt.
2.5
Im Frühstücksraum wird ab 7.15 Uhr ein kostenloses Frühstück angeboten, das von BrotZeit e.V. organisiert wird. Um 7.30 Uhr beginnt die Morgenbetreuung, im Pausenhof. Ab 7.45 Uhr sind die Lehrkräfte der ersten Stunde im Klassenzimmer für die Aufsicht zuständig.2.6. Verhalten im Haus
Während der Unterrichtszeit wird im ganzen Haus um Ruhe gebeten.
Im Haus sind Laufen und Raufen nicht erlaubt; besonders im Treppenhaus ist auf rücksichtsvolles Verhalten zu achten: Drängeln, schubsen, klettern, springen etc. ist gefährlich und daher verboten. Treppen und Gang sollten freigehalten und das Durchkommen nicht behindert werden.
2.7.
Räume müssen beim Verlassen abgeschlossen werden. Es dürfen keine Zimmer aufgesperrt werden/ offenstehen, in denen sich keine Aufsichts-Person befindet. Auch dürfen im Regelfall nicht Kinder unbeaufsichtigt ein Klassenzimmer betreten, z.B. um etwas zu holen.Die Toiletten sind nur mit Schlüssel zu öffnen.
2.8. Pausen-Regelung
Große Pause: 9.30 bis 9.55 Uhr
Bei angemessenem Wetter gehen alle Schüler/innen in den Pausenhof.
In der Pause können die Kinder spielen, essen, sich bewegen und erholen.
Ist der Boden vereist, sind Laufen und das Ball-Spielen gefährlich und nicht erlaubt;
ggf. auf Durchsagen, Anweisungen der Lehrkräfte und Markierungen achten.
Im Pausenhof darf nicht mit Lederbällen gespielt werden.
Werfen von Gegenständen, Kastanien, Schneebällen u.a. ist grundsätzlich verboten.
Im Parkplatz-Bereich dürfen sich die Schüler/innen nicht aufhalten.
Bei Regen wird eine Durchsage gemacht: Hauspause in den Klassenzimmern. In diesem Fall bleibt die Lehrkraft der zweiten Stunde zur Aufsicht im Zimmer.
Kleine Pause 11.25 bis 11.30 Uhr
Zudem planen die Lehrkräfte Bewegungspausen ein („Voll in Form“).
2.9. Schuleigentum
Schulbücher müssen sorgsam behandelt werden; bei Verlust oder Beschädigung sind sie zu ersetzen.
PC, Dokumenten-Kamera, Beamer etc. dürfen nur von der Lehrkraft oder eingewiesenen Kindern benutzt werden.
Wer etwas beschädigt, meldet das sofort; der Schaden wird ggf. ersetzt/behoben.
2.10. Fachunterricht, Benutzung anderer Zimmer (z.B. Religionsunterricht, IsU, Ethik)
Die Kinder müssen angehalten werden, das Gast-Klassenzimmer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, das heißt insbesondere:
Das Pult der Lehrkraft, Regale, Schränke etc. sind tabu, ebenso die Spiele, Bälle, Stifte, Kleber, Unterrichtsmaterialien etc.
Dinge von Mitschüler/innen zu nehmen, zu verstecken, zu beschädigen, auch auszuleihen, ohne zu fragen, etc. ist verboten
Wer etwas beschädigt, meldet das sofort; der Schaden wird ggf. ersetzt/behoben.
2.11. Nachmittagsunterricht, Arbeitsgemeinschaften
Für den Nachmittagsunterricht, die Arbeitsgemeinschaften, das Buntkicktgut Fußball-Training, die Lese-AG, die Musikschule und den Sport-Förderunterricht gelten die Bestimmungen der Hausordnung entsprechend.
2.12. Offener Ganztag
Der Offene Ganztag wird von Mo bis Do bis 16 Uhr angeboten. Zum Essen stehen die Räume 08, NK01 und NK14 zur Verfügung. Die Hausaufgaben-Betreuung findet in den Klassenzimmern statt. Der Pausenhof und die Turnhalle werden ebenfalls genutzt.
Das Personal des Offenen Ganztags muss die Aufsichtspflicht wahrnehmen, siehe 2.9.
Wenn mit der Lehrkraft ausdrücklich vereinbart wurde, dass z.B. Bücher und Spiele benutzt werden dürfen, sind diese danach ordentlich aufzuräumen.
2.13.
Faschingsfeier und Sommerfest, ggf. Klassen-Feiern, sind Schulveranstaltungen, aber ohne Anwesenheitspflicht. Die Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder, für deren Sicherheit und die Einhaltung der Hausordnung.2.14.
Aushänge im Schaukasten müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Werbung und kommerzielle Angebote sind nicht erlaubt.3. Ordnung
Die gesamte Schulanlage ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
3.1.
Das Schulgebäude, die Einrichtung, Möbel, Toiletten-Türen dürfen nicht bemalt, beschädigt oder verschmutzt werden.
Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
Es ist verboten, Gegenstände in die Toiletten zu werfen.
Eine Verstopfung ist dringend zu vermeiden: Keine Klorollen, Papierhandtücher, Feuchttücher, Monatsbinden u.a. in die Toilette werfen!
3.2
Es ist auf Müllvermeidung zu achten.
Müll wird in die Mülleimer geworfen.
Müll-Trennung ist erwünscht: Restmüll/Papier. In die blaue Tonne dürfen nur Papier-Abfälle geworfen werden; Kartons sind zu zerkleinern.
Wenn Kinder den Müll hinunter bringen, müssen sie zuverlässig eingewiesen werden.
3.3.
Die Schüler/innen sind für ihren Platz/ihre Sachen verantwortlich, im Zimmer und in der Garderobe. Am Mittag wird der Platz aufgeräumt.3.4.
Geputzt wird 3mal wöchentlich. Die Stühle müssen hochgestellt und die Fenster geschlossen werden. Das Zimmer sollte, ggf. mit Hilfe eines Ordnungs-Dienstes, in ordentlichem Zustand hinterlassen werden. Die Lehrkraft der letzten Stunde ist dafür zuständig.3.5.
Besonders bei nassem Wetter wird gebeten, sich beim Betreten des Hauses die Schuhe abzuputzen und im Klassenzimmer Hausschuhe zu tragen.In die Turnhalle darf man nur mit sauberen Sport-Schuhen.
Wertsachen, Handy, Smart-Watch
Wertsachen sollen zu Hause bleiben und das Kind, wenn überhaupt, nur wenig Geld mitnehmen; es muss selbstständig darauf aufpassen! Die Schule übernimmt keine Haftung. Handys, Smartphones, Smart-Watches etc. müssen am Vormittag ausgeschaltet und weggepackt sein.Datenschutz/Schweigepflicht/Umgang mit sozialen Netzwerken
Siehe auch BayEUG, Grundschulordnung, Lehrer-Dienstordnung.Es wird um höchste Sorgfalt in Bezug auf Datenschutz gebeten:
Die Daten der Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte müssen sensibel gehandhabt werden.
Bei Bild-/Filmveröffentlichungen ist das Einverständnis der Eltern einzuholen.
Beim „Tag der Offenen Tür“ u.a. müssen Besucher/innen eine Schweigepflicht-Erklärung unterschreiben.
Schülerlisten dürfen nicht an Eltern verteilt werden.
Eltern dürfen nicht Fotos von anderen als den eigenen Kindern ins Internet stellen.
Auch Schüler/innen müssen sich daran halten:
Es dürfen keine persönlichen Daten oder Fotos versendet bzw. ins Internet gestellt werden.
Andere zu beleidigen oder zu beschimpfen, verstößt nicht nur gegen die Schulregeln, sondern gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das wie folgt beginnt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
5. Sicherheitskonzept > siehe dort
5.1. Anweisungen für den Notfall
5.2. Präventive Maßnahmen
5.2.1. Schulwegsicherheit
5.2.2. Fernbleiben vom Unterricht
5.2.3. Technische/bauliche Maßnahmen
5.2.4. Maßnahmen während des Schulbetriebes
5.2.5. Maßnahmen in Bezug auf die Schüler/innen, - im Unterricht
5.2.6. Weitere Maßnahmen
6. Schadensfälle und Haftung
6.1.
Erhebliche Vorfälle und Schäden jeder Art sind sofort zu melden, der THV, der Lehrkraft, ggf. im Sekretariat. Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.6.2.
Für Wertgegenstände, Geld, Kleidung, Brillen, Zahnspangen, Schulsachen der Kinder übernimmt die Schule keine Haftung. Es besteht kein Ersatzanspruch bei Schaden oder Verlust.Gez. Hanna Bogdahn, Schulleitung; aktualisiert im Nov 2024