• Das Schulsystem in Bayern, Benotung, Zeugnisse

      Abkürzung: L = Lehrkraft, Schü = Schülerinnen und Schüler

       

      Das Schulsystem in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht zentral geregelt.

      Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern.

      Hier wird das Schulsystem im Bundesland Bayern vorgestellt.

       

      Wir haben eine sehr gute kostenlose Öffentliche Schule

      Es gibt auch wenige kostenpflichtige Privatschulen.

       

      Es besteht Schulpflicht; 3 Monate nach Ankunft in Deutschland

       

      Grundschule: 1.-4. Klasse,

      Sprengel-Schule, d.h. in der Nähe des Wohnortes

      Einschulungsalter: 6 Jahre (September)

       

      Grundschule an der Schwanthalerstraße, Deutsch-Klassen, Regel-Klassen

      Es sind ca. 180 Kinder in unserer Schule, viele mit nicht-deutscher Muttersprache

      Es gibt 8 Regelklassen: 1ab, 2ab, 3ab, 4ab

      Wir haben in unserer Schule zwei Deutschklassen für Kinder, die in ihrer Heimat schon in der Schule waren, alphabetisiert sind und neu nach Deutschland gekommen sind: D1, D2

      Sie haben 10 Stunden DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in der Woche.

      Schulanfänger, die nicht Deutsch können, kommen in die Regelklasse 1. Jgst.

       

      Grundschule Lehrkräfte

      Klassenlehrkräfte halten den ganzen Unterricht;

      ggf. Fachlehrkräfte in WG, Sport, Englisch, Religion, Islamischer Unterricht, Ethik

       

      Fächer

      Hauptfächer: Deutsch, Mathe, HSU

      HSU Heimat- und Sachunterricht: Themen aus Geschichte, Biologie, Sozialkunde etc.

      FF Flexible Förderung: eine Extra-Stunde

      Kunst, Musik, WG Werken Gestalten,

      Sport, ab 2. Kl. Schwimmen,

      Katholische, evangelische Religionslehre (auch für orthodoxe Kinder Teilnahme möglich),

      oder Islamischer Unterricht (für muslimische Kinder),

      oder Ethik (Werte-Erziehung, neutral)

      1./2. Jgst: GU Grundlegender Unterricht umfasst Deutsch, Mathe, HSU, Kunst, Musik,

      ab 3. Kl. Englisch: ohne Note

       

      Unterricht, Wochenstunden (45 min)

      Der Unterricht beginnt um 8 Uhr

      Von 9.30 bus 9.55 Uhr ist Pause, wir gehen hinaus

      Von 11.25 bis 11.30 Uhr ist eine kurze Toiletten-Pause

      Schule aus ist um 11.25 Uhr, 12.15 Uhr, 13 Uhr oder 13.45 Uhr

      Die Sprachpraxis für D1, D2 am Di, (Mi), Do endet um 14.30 Uhr

      Am Mittwoch Nachmittag ist Nachmittagsunterricht für Schü der 3./4. Kl:

      14 – 14.45 Uhr oder WG bis 15.30 Uhr

       

      In der 1./2. Klasse haben die Kinder 24 Wochenstunden (je 45 min) Unterricht

      In der 3./4. Klasse sind es 28 Wochenstunden

      Die Deutschklasssen haben 31 Wochenstunden, dazu Sprachpraxis

       

      In der Schwanthaler Schule gibt es keine Ganztagsklassen.

      Für eine Nachmittagsbetreuung müssen die Kinder extra angemeldet werden

      Siehe Aktuelles > Nachmittagsbetreuung

       

      DaZ: Deutsch als Zweitsprache, Deutsch-Förderung

      Es gibt einen extra Lehrplan für DaZ: Deutsch als Zweitsprache

      Für die Sprachanfänger in der 1. Klasse gibt es die Deutsch-plus-Gruppe (9 Std): Sie werden in einer kleinen Gruppe extra gefördert.

      Z.T. gibt es die Deutsch-Plus-Gruppe auch in der 2. Klasse. Dort werden auch Proben geschrieben. Wichtig: Es ist ein anderer Maßstab. Die DaZ-Note entspricht nicht der Deutsch-Note.

      In der 2., 3., 4. Klasse gibt es Deutsch-Förderunterricht (1-3 Std pro Woche)

      Dazu Differenzierungs-Stunden in kleinen Gruppen

      Lesepat/innen: Ehrenamtliche üben eine Stunde pro Woche Lesen mit dem Kind

       

      Leistungsnachweise, Noten

      In jeder Klasse werden Tests geschrieben, die bewertet werden

      Andere Namen dafür sind: Leistungsnachweise, Proben, Geheimarbeit

      Eltern bekommen sie zur Einsicht, bitte unterschreiben und die Probe zurückgeben

       

      Noten

      1: sehr gut, 2: gut, 3: befriedigend, 4: ausreichend, 5: mangelhaft, 6: ungenügend

      In der 1. Klasse gibt es noch keine Noten, bei den Proben werden die Punkte notiert, L schreibt eine Bemerkung dazu

      2. Kl: Proben werden benotet. Die Note wird aber erst ab dem Halbjahr (Mitte Feb) notiert.

      3./4. Klasse: Die Schü bekommen Noten in allen Fächern

       

      Noten-Aussetzung

      Wenn ein Kind (noch) große Mühe hat, die deutsche Sprache zu verstehen, können die Noten vorübergehend ausgesetzt werden, wenn die Eltern das wünschen, ca. 6 Monate lang.

      Vorteil: Entlastung für das Kind

      Es ist aber in der 4. Kl. kein Übertritt in die Realschule/Gymnasium möglich, siehe unten

       

      Vorrücken, Klasse freiwillig wiederholen

      In der Grundschule rücken die Kinder in der Regel in die nächste Jahrgangsstufe vor

      In seltenen Fällen muss Schü die Klasse wiederholen, „wenn zu erwarten ist, dass das Kind die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht schafft“

      „Freiwillig wiederholen“ ist möglich, z.B. wenn das Kind noch Zeit braucht, um die deutsche Sprache zu lernen, noch klein ist, lange krank war u.a.

      Das müssen die Eltern beantragen und das Lehrerkollegium beschließen.

      Die Lehrerin wird sie beraten. Es wird in jedem Einzelfall entschieden.

       

      Zeugnis, Lernentwicklungsgespräch LEG

      Zum Halbjahr (Mitte Februar) und am Ende des Schuljahres (Ende Juli) erhalten die Eltern einen Bericht, wie das Kind lernt und welche Notes es hat.

      Das ist entweder ein Zeugnis, oder es findet ein Lernentwicklungsgespräch LEG statt, das ist ein Gespräch zwischen Lehrkraft und Kind, bei dem die Eltern zuhören.

      1.Kl.: Januar/Februar: LEG, Juli: LEG

      2.Kl.: Januar/Februar: LEG, Juli: Zeugnis

      3.Kl.: Januar/Februar: LEG mit Noten-Übersicht, Juli: LEG mit Noten-Übersicht

      4.Kl.: Jan: Zwischenbericht mit Noten, Mai: Übertrittszeugnis, Juli: Zeugnis

       

      Sonderpädagogisches Förderzentrum, SFZ

      Das SFZ ist eine Schule für Kinder, denen das Lernen schwerfällt. Es sind speziell ausgebildete Lehrkräfte und kleine Klassen; es gibt verschiedene Förder-Schwerpunkte.

      Dafür ist ein Gutachten nötig, z.B. vom Kinderzentrum

      MSD Mobiler Sonderpädagogischer Dienst: Wenn ein Kind Mühe mit dem Lernen hat, kann es vom MSD getestet werden, um herauszufinden, wo das Problem liegt. Für uns ist Frau Frank zuständig; sie kommt in die Schule. Es ist auch ein sprachfreier Intelligenz-Test dabei. Die Eltern müssen zustimmen und eine „Schweigepflichtentbindung“ unterschreiben, das heißt, dass Frau Frank der Lehrerin das Ergebnis bekanntgeben darf.

       

      4. Jgst. Übertritt

      Siehe  Aktuell > Übertritt

      Nach der 4. Klasse besuchen die Kinder eine weiterführende Schule.

      Es wird der Durchschnitt aus den Noten in Deutsch, Mathematik, HSU berechnet.

      Mit dem Schnitt 2,33 kann das Kind das Gymnasium oder die Realschule besuchen, der Schnitt 2,66 ist nötig für die Realschule.

       

      Noten-Bonus für Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache

      Für die 4. Kl. gilt: Wenn die Eltern gerne möchten, dass das Kind in die Realschule oder ins Gymnasium geht, schreiben die Kinder die regulären Proben mit und werden nach gleichem Maßstab benotet.

      Wenn ein Kind nicht-deutsche Muttersprache hat, nicht seit der 1. Klasse die deutsche Schule besucht, es dem Unterricht folgen kann (d.h. die deutsche Sprache schon größtenteils verstehen kann) und die Sprachprobleme in absehbarer Zeit behebbar sind, kann es einen Noten-Bonus in Anspruch nehmen und mit der Durchschnittsnote 3,33 in die Realschule oder ins Gymnasium übertreten.

      Die Formulierung im Übertrittszeugnis lautet:

      „Die Schülerin/Der Schüler ist geeignet für den Besuch der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums. Die Feststellung der Eignung für den Übertritt beruht auf § 6 Abs. 6 Grundschulordnung.“

      Die Eltern der 4. Klass-Kinder erhalten Elternbriefe mit Informationen zum Übertritt.

       

      Ab der 5. Klasse besuchen die Schü eine weiterführende Schule

      -Mittelschule, bis 9. Klasse: Abschluss Quali

      Mittelschule, M-Zug, 10. Klasse: Abschluss Mittlere Reife

      -Realschule, bis 10. Klasse: Abschluss Mittlere Reife

      -Wirtschaftsschule, bis 10. Klasse: Abschluss Mittlere Reife

      -Fachoberschule FOS: 11.-12. Klasse: Abschluss Fachabitur

      -Gymnasium, bis 13. Klasse: Abschluss Abitur

       

       

      Beratung und Information > siehe Schule > Beratung

      -Die Lehrkraft ist zuständig, wenn es um Ihr Kind geht und wie es lernt

      -Frau Bogdahn, Schulleiterin, informiert Sie regelmäßig über Mails

      -Auf unserer Homepage finden Sie Informationen

      -Schulsozialarbeit, Frau Bordino:  0151 14243132 / d.bordino@kinderschutz.de

      -Staatlich schulpsychologisch-pädagogische Beratung, Beratungsbezirk 25

      Mittelschule Wittelsbacherstr. 10, 80469 München, Tel.: 121 14 998 24

      Staatliche Schulpsychologinnen: Frau Beerman-Wendel und Frau Ziemann

       

       

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