Termine, Ferien, Befreiung

Termine, Ferien, Befreiung

    • FERIEN und FEIERTAGE

      Fr, 03.10.2025            Tag der deutschen Einheit

      01. bis 09.11.2025      Herbstferien

      19.11.2025                  Buß- und Bettag, schulfrei

      20.12. - 06.01.2026    Weihnachtsferien

      14.02. - 22.02.2026    Faschingsferien

      28.03. - 12.04.2026    Osterferien    

      Fr, 01.05.2026            Maifeiertag

      14.05.2026                 Chr. Himmelfahrt

      23.05. - 07.06.2026    Pfingstferien  

      01.08. - 14.09.2026    Sommerferien           

       

      Muslimische Feiertage

      für muslimische Kinder ist eine Befreiung möglich:

      20./21.03.2026           Zuckerfest      

      27./28.05.2026           Opferfest

       

      Orthodoxe Feiertage

      für orthodoxe Kinder ist eine Befreiung möglich:

      07.01.2026                  Weihnachtsfeiertag

      13.04.2026                  Ostermontag

       

       

      TERMINÜBERSICHT 2025/26 

      September

      Di, 16. Sep       Erster Schultag

      Do, 18. Sep      Elternabend mit Wahl Elternbeirat und Klasseneltern-Sprecher/innen

      Oktober

      Mi, 22. Okt      8.10 Uhr Andacht für alle

      Fr, 31. Okt       Käfer und Co Vorstellung

      November

      Di, 18. Nov      Elternsprechtag

      Di, 18. Nov      Eltern-Info-Nachmittag Vorkurs Deutsch

      Dezember

      6. Dez (in diesem Jahr am 5.):  Der Nikolaus kommt 

      Mi, 17. Dez, 8.10 Uhr: ökumenischer Schulgottesdienst

      Januar

      Fr, 23. Jan        4. Kl. Zwischenbericht, bald danach Elternsprechtag für 4. Kl

      20.01. –13.02. Gesprächszeitraum Lernentwicklungsgespräche, LEG

      Mo, 26. Jan     Elternabend für neue Erstklass-Eltern, gestaltet von der Schulleitung

      Februar          

      Fr, 6. Feb         Tag der Offenen Tür für neue Erstklass-Eltern

      Do, 12. Feb, 16-18 Uhr: Faschingsfeier

      Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!

      Fr, 13. Feb       Zwischenzeugnis/Ausgabe LEG-Bögen

      März 

      Mi, 11. März 14 - 19 Uhr: Einschreibung, mit Eltern-Café 

      Mai

      Mo, 4. Mai       Übertritts-Zeugnis 4. Kl

      Fr, 8. Mai         Schnuppertag (für neue Erstklässler)

      N.N.                 Tanzworkshop für alle Klassen und „Tanz im Mai“ Aufführung

      Juni

      Juni/Juli           Begegnung für alle 4ab

      23. Juni bis 10. Juli LEG Gespräche

      29. Juni bis 1. Juli/1. bis 3. Juli: die Klassen 3ab und 4ab fahren ins Schullandheim

      Juli 

      N.N.                 Sportfest/Bundesjugendspiele

      Mi, 22. Juli       Andacht für alle

      Di, 28. Juli, 16-18 Uhr: Sommerfest, mit Spielebus und Aufführung AG Theater

      Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!

      Fr, 31. Juli        Letzter Schultag, Zeugnis, Verabschiedung 4. Kl./D Luftballons

       

       

      Befreiung vom Unterricht

       

      Liebe Eltern,

      oft erreichen mich Anfragen auf Befreiung vom Unterricht, besonders für die Zeit vor und nach den Ferien. Dazu bitte ich, folgendes zu beachten:

      Befreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können genehmigt werden.

      Eine Befreiung ist aber nicht möglich, um den Urlaub zu verlängern; das betrifft auch Brückentage.

      Es sind 14 Wochen Ferien; bitte planen Sie den Urlaub in der schulfreien Zeit.

      Ebenso können wir nicht als Begründung akzeptieren, dass Flüge billiger sind.

       

      Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:  Es gibt keinen Anspruch auf eine Befreiung!

       

      Damit eine Befreiung genehmigt werden kann, ist als Voraussetzung zwingend nötig:

       

      1. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung und Nachweisen.

      Beispiele:  Wenn die Eltern nicht in den Schulferien Urlaub bekommen haben, bitte eine Bestätigung vom Arbeitgeber bringen. Wenn eine Hochzeit stattfindet, bitte die Einladung vorlegen. Wenn Sie im Ausland einen neuen Ausweis beantragen müssen, legen Sie bitte den alten Pass vor. Wenn die Oma in der Heimat krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Diese Nachweise ggf. in deutscher Übersetzung vorlegen.

       

      2. Der Antrag muss mindestens eine Woche vorher gestellt werden; jedenfalls bevor Tickets gekauft werden.

       

      3. In der Regel werden wir in der vierjährigen Grundschulzeit nur eine Befreiung genehmigen, und höchstens drei Tage.

       

      4. Ist ein Kind vor oder nach den Ferien oder an einem Brückentag krank,

      wird um eine ärztliche Bescheinigung gebeten, ggf. in deutscher Übersetzung.

       

      5. Eine Befreiung wegen religiöser Feiertage ist möglich; dafür reicht es, telefonisch Bescheid zu sagen oder eine Mitteilung ins Eltern-Heft zu schreiben.

       

      6. Wenn Kinder fehlen, ohne dass eine Befreiung genehmigt ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Von der Stadt München wird ein Bußgeld verhängt.

       

      7. Arztbesuche sollten auf den Nachmittag gelegt werden.

       

      8. Wenn Ihr Kind beim OGT angemeldet ist, ist es verpflichtet, bis 16 Uhr zu bleiben.

      Eine Befreiung mit Begründung bitte schriftlich einen Tag vorher beantragen.

       

      Wir haben ein sehr gutes, kostenloses öffentliches Schulwesen.

      Alle Kinder haben das Recht, in die Schule zu gehen.

      Auf der anderen Seite besteht Schulpflicht: Die Kinder müssen in die Schule gehen.

      Die Schule ist dafür verantwortlich, das zu überprüfen und ggf. Absenzen zu melden.

      Mit freundlichen Grüßen, gez. Hanna Bogdahn, Schulleiterin

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