• FERIEN und FEIERTAGE

      Herbstferien              26. Okt bis 3. Nov 2024

      Buß- und Bettag       20. Nov 2024

      Weihnachtsferien     21. Dez bis 6. Jan 2025

      Faschingsferien         1. bis 9. März 2025

      Osterferien                12. bis 27. April 2025

      Maifeiertag               1. Mai 2025

      Chr. Himmelfahrt      29. Mai 2025

      Pfingstferien             7. bis 22. Juni 2025

      Sommerferien          1. Aug bis 15. Sep 2025

       

      Muslimische Feiertage - für muslimische Kinder ist eine Befreiung möglich:

      Ramazan Bayrami Zuckerfest   30./31. März 2025

      Kurban Bayrami Opferfest         6./7. Juni 2025

       

       

      TERMINÜBERSICHT 2024/25 

      September

      Do, 12. Sep    Elternabend mit Wahl Klasseneltern-Sprecher/innen

      Mi, 18. Sep    Elternbeirats-Sitzung

      Oktober

      Mi, 2. Okt      Einweihung: Tag der Offenen Tür in der neuen Bücherei

      ( Mi, 23. Okt    8.15 Uhr Andacht für alle - aktuell verschoben )

      November

      Mi, 6. Nov, 8.15 Uhr Andacht für alle

      Mi, 13. Nov, 10 Uhr Käfer und Co Vorstellung „Und du bist raus!“

      Di, 19. Nov    Elternsprechtag

      Di, 19. Nov, 16 Uhr  Eltern-Info-Nachmittag Vorkurs Deutsch

      Dezember

      Fr, 6. Dez:       Der Nikolaus kommt 

      Mi, 18. Dez, 8.15 Uhr ökumenischer Schulgottesdienst

      Januar

      Fr, 24. Jan      4. Kl. Zwischenbericht, bald danach Elternsprechtag für 4. Kl

      20.01. –14.02. Gesprächszeitraum Lernentwicklungsgespräche, LEG

      Mo, 27. Jan   Elternabend für neue Erstklass-Eltern, gestaltet von der Schulleitung

      Februar         

      Fr, 14. Feb      Ausgabe LEG-Bögen

      Fr, 21. Feb      Tag der Offenen Tür für neue Erstklass-Eltern

      24. bis 28. Feb Projektwoche Lesen

      Do, 27. Feb    Nachmittag Faschingsfeier

      März 

      Mi, 19. März 14 - 19 Uhr: Einschreibung, mit Eltern-Café 

      Mai

      Fr, 2. Mai       Übertritts-Zeugnis 4. Kl

      Fr, 9. Mai       Schnuppertag (für neue Erstklässler)

      12.-15. Mai    Tanzworkshop für alle Klassen, dann:

      Do, 15. Mai   „Tanz im Mai“ Aufführung

      Juni

      Juni/Juli Muslimisch-christliches Projekt 4ab

      24. Juni bis 11. Juli LEG Gespräche

      Juli 

      Bundesjugendspiele

      Mi, 23. Juli     Andacht für alle

      Di, 29. Juli      Sommerfest, mit Spielebus und Aufführung AG Theater

      Mi, 30. Juli     Siegerehrung, Schlusskonferenz

      Do, 31. Juli     Letzter Schultag, Zeugnis, Verabschiedung 4. Kl./D Luftballons

                 

       

      BEFREIUNG vom UNTERRICHT

      Liebe Eltern,

      oft erreichen mich Anfragen auf Befreiung vom Unterricht, besonders für die Zeit vor und nach den Ferien. Dazu bitte ich, folgendes zu beachten:

      Befreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können genehmigt werden.

      Befreiungen vor oder nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.

      Wenn das alle machen würden, wären die Klassen vor und nach den Ferien halb leer.

      Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:  Es gibt keinen Anspruch auf eine Befreiung!

       

      Damit eine Befreiung genehmigt werden kann, ist als Voraussetzung zwingend nötig:

       

      1. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Begründung und Nachweisen.

      Beispiele:  Wenn die Eltern nicht in den Schulferien Urlaub bekommen haben, bitte eine Bestätigung vom Arbeitgeber bringen. Wenn eine Hochzeit stattfindet, bitte die Einladung vorlegen. Wenn die Oma in der Heimat krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Wenn es nicht möglich ist, einen Flug am gewünschten Tag zu buchen, bitte die Buchungsbestätigung vorzeigen und die Telefonnummer des Reisebüros angeben, damit wir die Angaben überprüfen können.

      Diese Nachweise sind ggf. in deutscher Übersetzung vorzulegen.

      Urlaubspläne oder billige Flüge können NICHT als Grund akzeptiert werden.

       

      2. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, mindestens eine Woche vorher, jedenfalls bevor Tickets gekauft werden.

       

      3. Nur eine Befreiung in der vierjährigen Grundschulzeit kann genehmigt werden, und höchstens drei Tage.

       

      4. Ist ein Kind vor oder nach den Ferien krank, wird um eine ärztliche Bescheinigung gebeten, ggf. in deutscher Übersetzung. Eine telefonische Entschuldigung reicht nicht.

       

      5. Eine Befreiung wegen religiöser Feiertage ist möglich; dafür reicht es, telefonisch Bescheid zu sagen oder eine Mitteilung ins Eltern-Heft zu schreiben.

       

      6. Wenn Kinder fehlen, ohne dass eine Befreiung genehmigt ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Von der Stadt München wird ein Bußgeld verhängt.

       

      7. Arztbesuche sollten auf den Nachmittag gelegt werden.

       

      8. Wenn Ihr Kind beim Offenen Ganztag angemeldet ist, ist es verpflichtet, bis 16 Uhr teilzunehmen. Eine Befreiung bitte schriftlich einen Tag vorher beantragen.

       

      Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese sinnvollen Vorschriften nicht von uns erfunden wurden, sondern in ganz Bayern für alle Schulen gelten.

       

      Mit freundlichen Grüßen,

      gez. Hanna Bogdahn, Schulleiterin

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