Termine, Ferien, Befreiung
FERIEN und FEIERTAGE
Fr, 03.10.2025 Tag der deutschen Einheit
01. bis 09.11.2025 Herbstferien
19.11.2025 Buß- und Bettag, schulfrei
20.12. - 06.01.2026 Weihnachtsferien
14.02. - 22.02.2026 Faschingsferien
28.03. - 12.04.2026 Osterferien
Fr, 01.05.2026 Maifeiertag
14.05.2026 Chr. Himmelfahrt
23.05. - 07.06.2026 Pfingstferien
01.08. - 14.09.2026 Sommerferien
Muslimische Feiertage
für muslimische Kinder ist eine Befreiung möglich:
20./21.03.2026 Zuckerfest
27./28.05.2026 Opferfest
Orthodoxe Feiertage
für orthodoxe Kinder ist eine Befreiung möglich:
07.01.2026 Weihnachtsfeiertag
13.04.2026 Ostermontag
TERMINÜBERSICHT 2025/26
September
Di, 16. Sep Erster Schultag
Do, 18. Sep Elternabend mit Wahl Elternbeirat und Klasseneltern-Sprecher/innen
Oktober
Mi, 22. Okt 8.10 Uhr Andacht für alle
Fr, 31. Okt Käfer und Co Vorstellung
November
Di, 18. Nov Elternsprechtag
Di, 18. Nov Eltern-Info-Nachmittag Vorkurs Deutsch
Dezember
6. Dez (in diesem Jahr am 5.): Der Nikolaus kommt
Mi, 17. Dez, 8.10 Uhr: ökumenischer Schulgottesdienst
Januar
Fr, 23. Jan 4. Kl. Zwischenbericht, bald danach Elternsprechtag für 4. Kl
20.01. –13.02. Gesprächszeitraum Lernentwicklungsgespräche, LEG
Mo, 26. Jan Elternabend für neue Erstklass-Eltern, gestaltet von der Schulleitung
Februar
Fr, 6. Feb Tag der Offenen Tür für neue Erstklass-Eltern
Do, 12. Feb, 16-18 Uhr: Faschingsfeier
Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!
Fr, 13. Feb Zwischenzeugnis/Ausgabe LEG-Bögen
März
Mi, 11. März 14 - 19 Uhr: Einschreibung, mit Eltern-Café
Mai
Mo, 4. Mai Übertritts-Zeugnis 4. Kl
Fr, 8. Mai Schnuppertag (für neue Erstklässler)
N.N. Tanzworkshop für alle Klassen und „Tanz im Mai“ Aufführung
Juni
Juni/Juli Begegnung für alle 4ab
23. Juni bis 10. Juli LEG Gespräche
29. Juni bis 1. Juli/1. bis 3. Juli: die Klassen 3ab und 4ab fahren ins Schullandheim
Juli
N.N. Sportfest/Bundesjugendspiele
Mi, 22. Juli Andacht für alle
Di, 28. Juli, 16-18 Uhr: Sommerfest, mit Spielebus und Aufführung AG Theater
Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!
Fr, 31. Juli Letzter Schultag, Zeugnis, Verabschiedung 4. Kl./D Luftballons
Befreiung vom Unterricht
Liebe Eltern,
oft erreichen mich Anfragen auf Befreiung vom Unterricht, besonders für die Zeit vor und nach den Ferien. Dazu bitte ich, folgendes zu beachten:
Befreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können genehmigt werden.
Eine Befreiung ist aber nicht möglich, um den Urlaub zu verlängern; das betrifft auch Brückentage.
Es sind 14 Wochen Ferien; bitte planen Sie den Urlaub in der schulfreien Zeit.
Ebenso können wir nicht als Begründung akzeptieren, dass Flüge billiger sind.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Es gibt keinen Anspruch auf eine Befreiung!
Damit eine Befreiung genehmigt werden kann, ist als Voraussetzung zwingend nötig:
1. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung und Nachweisen.
Beispiele: Wenn die Eltern nicht in den Schulferien Urlaub bekommen haben, bitte eine Bestätigung vom Arbeitgeber bringen. Wenn eine Hochzeit stattfindet, bitte die Einladung vorlegen. Wenn Sie im Ausland einen neuen Ausweis beantragen müssen, legen Sie bitte den alten Pass vor. Wenn die Oma in der Heimat krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Diese Nachweise ggf. in deutscher Übersetzung vorlegen.
2. Der Antrag muss mindestens eine Woche vorher gestellt werden; jedenfalls bevor Tickets gekauft werden.
3. In der Regel werden wir in der vierjährigen Grundschulzeit nur eine Befreiung genehmigen, und höchstens drei Tage.
4. Ist ein Kind vor oder nach den Ferien oder an einem Brückentag krank,
wird um eine ärztliche Bescheinigung gebeten, ggf. in deutscher Übersetzung.
5. Eine Befreiung wegen religiöser Feiertage ist möglich; dafür reicht es, telefonisch Bescheid zu sagen oder eine Mitteilung ins Eltern-Heft zu schreiben.
6. Wenn Kinder fehlen, ohne dass eine Befreiung genehmigt ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Von der Stadt München wird ein Bußgeld verhängt.
7. Arztbesuche sollten auf den Nachmittag gelegt werden.
8. Wenn Ihr Kind beim OGT angemeldet ist, ist es verpflichtet, bis 16 Uhr zu bleiben.
Eine Befreiung mit Begründung bitte schriftlich einen Tag vorher beantragen.
Wir haben ein sehr gutes, kostenloses öffentliches Schulwesen.
Alle Kinder haben das Recht, in die Schule zu gehen.
Auf der anderen Seite besteht Schulpflicht: Die Kinder müssen in die Schule gehen.
Die Schule ist dafür verantwortlich, das zu überprüfen und ggf. Absenzen zu melden.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Hanna Bogdahn, Schulleiterin