Termine, Ferien, Befreiung
FERIEN und FEIERTAGE
31.10. - 08.11.2026 Herbstferien
18.11.2026 Buß- und Bettag, schulfrei
24.12. - 10.01.2027 Weihnachtsferien
06.02. - 14.02.2027 Faschingsferien
20.03. - 04.04.2027 Osterferien
01.05.2027 Maifeiertag
06.05.2027 Chr. Himmelfahrt
15.05. - 30.05.2027 Pfingstferien
31.07. - 13.09.2027 Sommerferien
Muslimische Feiertage - für muslimische Kinder ist eine Befreiung möglich:
7. Feb bis 8. März Ramadan
09./10.03.2027 Zuckerfest
16./17.05.2027 Opferfest
Orthodoxe Feiertage - für orthodoxe Kinder ist eine Befreiung möglich
TERMINÜBERSICHT 2026/27
NN Termin steht noch nicht fest
September
Di, 15. Sep Erster Schultag
Do, 17. Sep Elternabend mit Wahl Elternbeirat und Klasseneltern-Sprecher/innen
Oktober
Mi, 28. Okt Andacht für alle
Fr, 30. Okt Käfer und Co Vorstellung
November
Di, 17. Nov Elternsprechtag
Di, 17. Nov Eltern-Info-Nachmittag Vorkurs Deutsch
Dezember
Um den 6. Dez herum: Der Nikolaus kommt
Mi, 23. Dez ökumenischer Schulgottesdienst
Januar
Fr, 22. Jan 4. Kl. Zwischenbericht, bald danach Elternsprechtag für 4. Kl
19.01. – 05.02. Gesprächszeitraum Lernentwicklungsgespräche, LEG
Di, 26. Jan Elternabend für neue Erstklass-Eltern, gestaltet von der Schulleitung
Fr, 29. Jan Tag der Offenen Tür für neue Erstklass-Eltern
Februar
Do, 04. Feb, 16-18 Uhr: Faschingsfeier
Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!
Fr, 19. Feb Zwischenzeugnis/Ausgabe LEG-Bögen
März
Mi,3. März 14 - 19 Uhr: Schul-Anmeldung für neue Erstklass-Kinder, mit Eltern-Café
Mai
Mo, 3. Mai Übertritts-Zeugnis 4. Kl
Fr, 7. Mai Schnuppertag (für neue Erstklässler)
Juni
NN Zirkus-Workshop und Aufführung
Juni/Juli
NN Projektwoche Sport
Begegnung für alle 4ab
Jugendverkehrsschule 4ab, D2
22. Juni bis 9. Juli LEG Gespräche
Im Jahr 2027 fährt keine Klasse ins Schullandheim, dafür voraussichtlich 2028
NN Sportfest/Bundesjugendspiele
Juli
Di, 13./Mi, 14. Juli Tanzworkshop für alle
Do, 15. Juli „Tanz für die T-Shirts“, Aufführung um 16 und 17 Uhr
Di, 20.07. Viertklasskinder-Lesepatinnen-Lesepaten-Abschieds-Feier
Mi, 21. Juli Andacht für alle
Di, 27. Juli, 16-18 Uhr: Sommerfest, mit Spielebus und Aufführung AG Theater
Die künftigen Erstklässler und ihre Familien sind herzlich eingeladen!
Mi, 28. Juli AG Theater-Vorstellung für Kinder
Fr, 30. Juli Letzter Schultag, Zeugnis, Verabschiedung 4. Kl./D Luftballons
Befreiung vom Unterricht
Liebe Eltern,
oft erreichen mich Anfragen auf Befreiung vom Unterricht für die Zeit vor und nach den Ferien. Dazu bitte ich, folgendes zu beachten:
Befreiungen aus wichtigen persönlichen Gründen können genehmigt werden.
Eine Befreiung ist aber nicht möglich, um den Urlaub zu verlängern; das betrifft auch Brückentage.
Es sind 14 Wochen Ferien; bitte planen Sie den Urlaub in der schulfreien Zeit.
Ebenso können wir nicht als Begründung akzeptieren, dass Flüge billiger sind.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Es gibt keinen Anspruch auf eine Befreiung!
Damit eine Befreiung genehmigt werden kann, ist als Voraussetzung zwingend nötig:
1. Ein schriftlicher Antrag mit Begründungund Nachweisen.
Beispiele: Wenn die Eltern nicht in den Schulferien Urlaub bekommen haben, bitte eine Bestätigung vom Arbeitgeber bringen. Wenn eine Hochzeit stattfindet, bitte die Einladung vorlegen. Wenn Sie im Ausland einen neuen Ausweis beantragen müssen, legen Sie bitte den alten Pass vor. Wenn die Oma in der Heimat krank ist, wird ein ärztliches Attest benötigt. Diese Nachweise ggf. in deutscher Übersetzung vorlegen.
2. Der Antrag muss mindestens eine Woche vorher gestellt werden; jedenfalls bevorTickets gekauft werden.
3. In der Regel werden wir in der vierjährigen Grundschulzeit nur eine Befreiung genehmigen, und höchstens drei Tage.
4. Ist ein Kind vor oder nach den Ferien oder an einem Brückentag krank,
wird um eine ärztliche Bescheinigung gebeten, ggf. in deutscher Übersetzung.
5. Eine Befreiung wegen religiöser Feiertageist möglich; dafür reicht es, telefonisch Bescheid zu sagen oder eine Mitteilung ins Eltern-Heft zu schreiben.
6. Wenn Kinder fehlen, ohne dass eine Befreiung genehmigt ist, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Von der Stadt München wird ein Bußgeld verhängt.
7. Arztbesuche sollten auf den Nachmittag gelegt werden.
8. Wenn Ihr Kind beim OGT angemeldet ist, ist es verpflichtet, bis 16 Uhr zu bleiben.
Eine Befreiung mit Begründung bitte schriftlich einen Tag vorher beantragen.
Wir haben ein sehr gutes, kostenloses öffentliches Schulwesen.
Alle Kinder haben das Recht, in die Schule zu gehen.
Auf der anderen Seite besteht Schulpflicht: Die Kinder müssen in die Schule gehen.
Die Schule ist dafür verantwortlich, das zu überprüfen und ggf. Absenzen zu melden.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Hanna Bogdahn, Schulleiterin